In einem hervorragend recherchierten Artikel hat der amerikanische Journalist Doug Ireland in der New Yorker Zeitung Gay City News auf das aktuelle Schicksal von zwölf iranischen Jugendlichen aufmerksam gemacht, denen wegen (angeblicher) sexueller Betätigung mit anderen Jungen die Hinrichtung droht. Wer dagegen protestieren will, kann dieses E-Mail-Formular benutzen! Hier eine auszugsweise Übersetzung, um die wichtigsten Hintergründe dieser Fälle zu beleuchten:
Zehn junge iranische Männer, davon acht Teenager, warten gegenwärtig auf eine Hinrichtung wegen mann-männlichen Analverkehrs [im Folgenden, entsprechend dem amerikanischen Sprachgebrauch, "Sodomie" genannt], und gegen zwei weitere wird auf Basis des gleichen Vorwurfs neu verhandelt.
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Veröffentlicht wurden die Informationen bezüglich der zehn Jugendlichen, gegen die ein Todesurteil wegen “Sodomie” (lavaat in Persisch) anhängig ist, am 25. November in einem gemeinsamen Appell der International Gay and Lesbian Human Rights Commission (IGLHRC), der Iranian Queer Organization (IRQO) und des COC aus den Niederlanden – der ältesten LGBT-Menschenrechtsgruppe der Welt, gegründet 1946. Die drei Organisationen rufen westliche Länder “mit bedeutsamen diplomatischen und wirtschaftlichen Verbindungen in den Iran, darunter Deutschland, Frankreich, Kanada sowie die Europäische Union, dazu auf, diplomatische Anstrengungen zu unternehmen, um diese Exekutionen zu verhindern”.
Es ist äußerst schwierig, Informationen über Todesurteile mit homosexuellem Hintergrund unter dem gegenwärtigen repressiven, gottesstaatlichen Regime in der islamischen Republik Iran zu erhalten, in der die Presse in großem Umfang zensiert, Journalisten, Regimekritiker und Menschenrechtsanwälte routinemäßig verfolgt und verhaftet werden und in der das Thema gleichgeschlechtliche Beziehungen von offizieller Seite als politisches und religiöses Tabu betrachtet wird. Den Beschuldigten in Sodomiefällen werden Verhandlungen in der Öffentlichkeit verweigert. Letzten Monat berichtete Human Rigths Watch, basierend auf seinen Funden in iranischen Zeitungsmeldungen, von der Hinrichtung zweier Männer wegen “Sodomie”.
Die meisten der neuen Informationen über die zwölf Beschuldigten, die von einer Hinrichtung wegen Sodomie bedroht sind, wurden laut Hossein Alizadeh, Programmkoordinator der IGLHRC für den Nahen und Mittleren Osten sowie Nordafrika, von Anwält_innen und Aktivist_innen des Committee of Human Rights Reporters (CHRR) bereitgestellt, während Kontakte in den Iran, die über die IRQO vermittelt wurden, zusätzliche Informationen lieferten, so Alizadeh im Gespräch mit den Gay City News.
Das CHRR, gegründet 2005, ist zu einer der wichtigsten Quellen für Informationen über Menschenrechtsverletzungen im Iran geworden und erkannte kürzlich als erste iranische Menschenrechtsorganisation den Kampf für LGBT-Rechte offiziell an, indem es ein Queer-Komitee schuf, um sich mit der Verfolgung von sexuellen Minderheiten zu befassen. (“Queer” ist die Übersetzung von Alizadeh und anderen schwulen Iranern für das persische Wort “degar-bash”, ein Terminus, der “anders” bedeutet und Schwule, Lesben sowie Trans-Leute umfasst.)
Hesam Misaghi, ein 21-jähriges, führendes Mitglied des Queer-Komittees von CHRR, meldete sich mit Hilfe eines Übersetzers telefonisch aus Isfahan, Irans drittgrößter Stadt, und teilte Gay City News mit, dass das Komitee vor etwa fünf Monaten errichtet worden sei. Die Schaffung des Queer-Komitees durch CHRR “ist Zeichen eines neuen kulturellen Bewusstseins, weil eine neue Generation von Iraner_innen die reaktionären Ansichten des Regimes im Hinblick auf sexuelle Minderheiten nicht länger teilt”, erklärte Misaghi, der wagemutig darauf bestand, seinen wirklich Namen für das Interview mit dem Reporter zu verwenden. Er fügte hinzu, dass, “während ein wichtiger Teil derjenigen mit dieser neuen Haltung säkular eingestellt ist, es auch eine neue Generation konservativer Muslime gibt, die queere Rechte anerkennen wollen”. Die meisten der CHRR-Aktivisten sind in ihren 20ern, 30ern und 40ern, und eine ganze Zahl von ihnen ist für ihre Menschenrechtsarbeit bereits verhaftet und von Sicherheitskräften schikaniert worden.
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In der gemeinsame Erklärung von IGLHRC, IRQO und COC heißt es über diejenigen, denen die Todesstrafe für “Sodomie” droht: “In den meisten Fällen verurteilt das Gericht die Angeklagten bei Sodomievorwürfen allein auf der Basis des ‘richterlichen Wissens’. Gemäß iranischem Recht kann der Richter, wenn er nicht über genügend Beweise verfügt, um den Angeklagten eines sexuellen Verbrechens zu überführen, sein eigenes Wissen benutzen, um mittels eines deduktiven, auf den vorhandenen Indizien basierenden Verfahrens zu entscheiden, ob das Verbrechen stattgefunden hat oder nicht. Leider bedeutet der exzessive Gebrauch dieses Prinzips, dass der Richter, statt auf Beweise zu achten, Beschuldigte häufig auf der Basis seiner eigenen Spekulationen zum Tode verurteilt. Eine Anzahl von prominenten Rechts- und Religionsgelehrten glaubt, dass eine solche breite Anwendung des [schiitischen] ‘das Wissen des Richters’-Prinzips mit der Absicht, Todesurteile für sexuelle Verbrechen zu fällen, sowohl den Buchstaben als auch den Gedanken des Schari’a-Rechts verletzt.”
Unter den zwölf Fällen, die in der gemeinsamen Erklärung der drei Gruppen detailliert besprochen werden, waren die folgenden:
Ghaseem Bashkool, 25, ein Student der angewandten Mathematik im dritten Jahr, wurde zusammen mit einem anderen jungen Mann am 31. Mai 2007 wegen Vorwürfen der Sodomie verhaftet. Beide Männer wurden trotz Mangels an glaubwürdigen Beweisen verurteilt, wobei sie das erste Bezirksstrafgericht in der Ardabil-Provinz für schuldig der Sodomie befand und die Todesstrafe verhängte. Im Februar 2009 beharrte Ghaseem in einem offenen Brief im Internet, in dem er um sein Leben flehte, darauf, dass die Sodomie-Anschuldigung unbegründet sei und der Richter in Abwesenheit glaubwürdiger Beweise als Basis seines Urteils das “Wissen des Richters” herangezogen habe. Zur Zeit des Briefs hatte Ghaseem bereits 20 Monate im Ardebil-Gefängnis zugebracht, aber ungeachtet wiederholter Bemühungen durch Anwälte und Menschenrechtsaktivisten im Iran ist sein Schicksal gegenwärtig unbekannt.
Mohsen Ghabrai, der zur Zeit seiner Verhaftung minderjährig war, wurde von einem Gericht in Shiraz der Sodomie für schuldig befunden und zum Tod verurteilt. Sein Anwalt legte Berufung ein, aber das Oberste Gericht hielt das Urteil aufrecht und seine Vollstreckung wird für bald erwartet. Mohsen hat durchweg hervorgehoben, dass er im Hinblick auf die Vorwürfe unschuldig sei.
Mahdi Pooran, 17 Jahre alt, und drei weitere Teenager – Hamid Taghi, Ebrahim Hamidi und Mehdi Rezaii – wurden vom Zweiten Bezirksstrafgericht von Tabriz im Juli 2008 der Sodomie für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Der Fall basierte auf einer Klage, die ihnen physische und sexuelle Übergriffe zur Last legte – vorgebracht von einem 19-jährigen Mann namens Hojat, den eine Geschichte von Familienfehden mit den Beschuldigten verbindet. Nachdem er dem Gericht wiederholt mitgeteilt hatte, dass er keine Zeugen habe, um seine Vorwürfe zu substanziieren, führte Hojat in der letzten Gerichtssitzung drei männliche Verwandte ein und stellte sie als Zeugen vor. Aufgrund des Fehlens eines vierten Zeugen, wie er vom Gesetz gefordert wird, stützte sich das Gerichtsurteil auf das “Wissen des Richters”.
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Nemat Safavi, jetzt 19, wurde im Juni 2006 im Alter von 16 wegen angeblicher Sodomie verhaftet, und das Strafgericht in Ardebil verurteilte ihn zum Tode. Jedoch hob das Oberste Gericht seine Strafe am 4. März 2009 auf und sandte den Fall zur erneuten Verhandlung an ein anderes Strafgericht in Ardebil zurück. Saeed Jalalifar, ein Mitglied des “Committee of Human Rights Reporters” (CHRR), der für Safavi kürzlich eine Anwältin besorgt hatte, wurde am 30. November verhaftet und ist immer noch in Haft.
Gay City News sprach telefonisch durch einen Übersetzer mit der Anwältin, der 32-jährigen Masomeh Tahmasebi. Sie sagte, ihr sei der Einblick in die Akten bezüglich Safavis Todesurteil verwehrt worden und sie würde über den Fall erst mehr lernen, wenn sie nächste Woche abreise, um ihren Mandanten in Ardebil zu treffen, einer nordwestlichen Grenzprovinz, deren vormaliger Gouverneur Präsident Ahmadinedschad sei und deren Bevölkerung großteils aus Azeri [Aserbaidschaner_innen] bestehe, die von der islamischen Republik ethnisch verfolgt würden.
Tahmasebi erklärte, dass es für die Angeklagten in Sodomiefällen oft sehr schwierig sei, kompetente Anwälte zu finden. “Aufgrund des sozialen Stigmas, das an Sodomiefällen haftet, sind viele Anwälte nicht bereit, solche Fälle zu übernehmen, weil sie die Beschuldigung fürchten, selbst homosexuell zu sein,” sagte sie Gay City News. “Und aufgrund dieser sozialen Schande kontaktieren Familien oft keine Anwälte, um den Angeklagten zu verteidigen, so dass das Gericht als letztes Mittel einen Pflichtverteidiger einsetzt, der den Fall oft erst am Tag der Verhandlung erhält. Daher werden die meisten dieser Sodomiefälle nur schlecht verteidigt.”
Das bedeutet, fügt Thamasebi hinzu, dass “die einzige wirkliche Chance, die dem Angeklagten bleibt, der internationale Druck auf Basis der Menschenrechte und der Protest gegen die Anwendung der Todesstrafe ist. Doch oft geschieht dies so spät, dass das Zeitfenster, diese Hinrichtungen zu verhindern, sehr klein ist.”

ganz offenbar werden hier die schwulen als vehikel für anti-iranische propaganda missbraucht. die todesstrafen werden für vergewaltigung von männern verhängt wie aus der quelle hervorgeht, nicht für einvernehmlichen schwulen sex. also erst lesen.
dieser artikel ist also schon im titel irreführend.
Wow, was man in einen Text alles hineinlesen kann, wenn man nur die nötige psychokriminelle Energie mitbringt!
oh nein, der vollidiot von sum1 ist immer noch online?
Der hat damals schon den mord an den zwei jungs a la bildzeitung als “hinrichtung von kinderschändern” gerechtfertigt und sich jede kritik daran als anti-iranische propaganda verbeten.
Einfach nur ein dummer troll, also gar nicht erst ignorieren.
Unabhängig davon, ob sum1 über soetwas wie psychokriminelle Energie verfügt (was auch immer das sein soll), oder ob die drei nun schuldig sind oder nicht, hat eine Verurteilung wegen Gruppenvergewaltigung ganz sicher nichts mit schwulem Sex zu tun.
erstens gibt es im iranischen recht gar keinen straftatbestand “vergewaltigung” – man kann also auch gar nicht wegen vergewaltigung verurteilt werden. es gibt nur die straftatbestände “sodomie” (lavaat) und “außerehelicher sex” (zinah). jemand, der zu sexuellen handlungen gezwungen wurde, hat zwar – zumindest theoretisch – das anrecht, straffrei aus dem verfahren herauszugehen, das ist aber auch schon alles!
in diesem sinne ermutigt das iranische recht sogar zu nachträglichen vergewaltigungsvorwürfen, weil das eine mögliche methode darstellen kann, sich der todesstrafe zu entziehen. bei tatsächlichen vergewaltigungen kann es aber auch gut und gerne passieren, dass das vergewaltigungsopfer einfach mit oder sogar statt des täters hingerichtet wird, weil das gericht ihm keinen glauben schenkt und es deshalb wegen “ehebruch” zum tode verurteilt.
zweitens ist die hinrichtung von minderjährigen ein schwerer menschenrechtsverstoß, egal was sie getan haben. ob sie sich einer vergewaltigung schuldig gemacht haben oder nicht, macht aus dieser warte kaum einen unterschied!
drittens ist das skandalöse an sum1, dass er einfach einen der aufgelisteten fälle herausgreift, bei dem ein vergewaltigungsvorwurf tatsächlich eine gewisse rolle beim zustandekommen des sodomieurteils gespielt hat, und von dort auf alle anderen fälle schließt. wie erklärt er sich dann eigentlich, dass beispielsweise ghaseem bashkool zusammen mit seinem sexualpartner hingerichtet werden soll? haben die sich gegenseitig vergewaltigt?
überhaupt ist das die krassest denkbare form, den opfern des mullah-regimes die solidarität zu entziehen: indem man einfach wider besseres wissen behauptet, dass alle mit dem tode geahndeten sexualdelikte in wirklichkeit “bloße” vergewaltigungsfälle darstellten. dabei weiß sum1 sehr genau, dass im iran ehebruch und einverständlicher analverkehr zwischen männern mit genau derselben strafe belegt werden wie ihre nicht-einverständlichen formen, für die es in der iranischen justiz überhaupt keine eigenen tatbestandskategorien gibt (vergewaltigung innerhalb der ehe ist “selbstverständlich” legal und völlig straffrei, da ja hier kein ahndbarer ehebruch vorliegt).
dass im iran immer wieder auch frauen (und vor allem frauen!) wegen ehebruch gesteinigt werden, ist eigentlich allgemeinwissen und dürfte selbst sum1 bewusst sein. wenn nicht, kann ich ihm gerne ein paar steinigungsvideos zeigen, die von den volksmudschaheddin aus dem iran herausgeschmuggelt wurden. was macht er eigentlich mit diesen leuten? sind das für ihn auch alles vergewaltigerinnen?
viertens ist auch im fall der vier jungen eine vergewaltigung in keiner weise belegt. ich weiß, dass man in der autonomen szene von der unschuldsvermutung nicht allzuviel hält (dass man die tötung von minderjährigen tatverdächtigen gutheißt, war mir allerdings neu!). unter menschen mit normalen moralischen maßstäben ergeben sich jedoch einige zweifel, was diesen fall angeht, und doug ireland führt diese zweifel in einer passage, die ich aus der übersetzung kurzerhand herausgelassen habe, noch etwas detaillierter aus:
aber egal, zu welcher persönlichen meinung man sich hier auch durchringt, direlands überschrift lautet: “12 YOUTHS FACE EXECUTION FOR SODOMY” – und das trifft auch auf diese vier jungen zu: sie standen nicht wegen vergewaltigung, sondern wegen “sodomie” vor gericht.
dass aber gleichgeschlechtlicher analverkehr überhaupt strafbar ist; dass es eine todesstrafe gibt und dass von dieser todesstrafe nicht einmal teenager ausgenommen werden – das alles sind die wirklichen politischen skandale; skandale, die ihr auf widerwärtigste weise zu kaschieren versucht, indem ihr die aufmerksamkeit statt auf das rechtssystem auf die frage der möglichen schuld oder unschuld einzelner hinrichtungsopfer lenkt. und dabei müsst ihr noch verdrängen, dass das thema vergewaltigung in den gerichtsverfahren überhaupt nicht verhandelt wurde, weil vergewaltigung an sich im iran überhaupt keine straftat ist.
mein gott, ich kann angesichts eurer ideologischen kollaboration mit mördern gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte! “anti-iranische propaganda” – wen interessiert denn die ehre des mullah-regimes (die sum1 kurzerhand mit der des iran gleichsetzt), wenn es um den verabscheuungswürdigen justizmord an zehn bis zwölf jugendlichen geht?
Ich weiß ja nicht genau, was du unter Vergewaltigung verstehst. Die Vorstellungen sind da mitunter sehr weitgehend, aber “Unerlaubter Geschlechtsverkehr unter Anwendung von Gewalt” steht ganz sicher im iranischen Strafgesetzbuch. Zina dagegen ist eine Art Kategorie – ähnlich wie das Wort “Unzucht” im deutschen Sprachgebrauch – unter der verschiedene Vergehen zusammengefasst werden, die im Koran als abscheuungswürdig gekennzeichnet sind. Prostitution oder das klassische “Fremdgehen” gehört genauso dazu, wie eben Vergewaltigung. Von den Beweishürden im Einzelnen muss ich dir sicherlich nichts erzählen. Wenigstens Wikipedia kann ja jeder lesen.
Ehrlich gesagt finde ich es nicht besonders interessant, ob jemand 16 oder 21 ist, wenn er eine Vergwaltigung begeht. Dasselbe gilt auch für die Anwendung der Todesstrafe. Entweder lehnt man die für solche Taten komplett ab, oder man findet die je nach Fall gerechtfertigt. Mit dem deutschen Gesetzbuch zur Strafmündigkeit anzukommen, ist jedenfalls kein guter Move.
Ich habe dir ja schon mal geschrieben, dass du gerne ziemlich viel in alles Mögliche reinliest, um dich dann daran hochzuspielen. Es ging darum, dass in diesem Fall eine Verurteilung auf Grund einer Gruppenvergewaltigung erfolgt ist, und eben nicht wegen “schwulem Sex”. Einfache Geschichte. Ansonsten wäre, laut deiner eigenen Darstellung, der Geschädigte doch ebenfalls verurteilt wurden. Ist offensichtlich nicht geschehen. Passt also alles nicht so ganz. Über Schuld oder Unschuld können wir eh nur Vermutungen anstellen.
Deswegen eine Verteidigung des iranischen oder irgend ein anderes skandalöses Rechtssystem zu schlussfolgern. Bitte. Deine Story. Ziemlich dick aufgetragen, aber das ist wohl dein Stil.
Nö, steht sogar bei dem im Kleingedruckten: “the police referred the case to the court as a sodomy rape case”. Nur du willst es nicht checken. Skandalicious.
Übertreibs nicht. Mein Land reicht völlig als Anrede.
die vollkommen offensichtlich ignoriert werden, wenn hier das “wissen des richters” ausschlaggebend ist. woher sollen denn beim schwulen sex zwischen zwei leuten die 4 zeugen kommen? oder sind die leute so doof, sich selbst zu belasten?
wow, du bist dir sicher! na, dann ist ja gut!
Vgl. Sylvia Tellenbach, Strafgesetze der islamischen Republik Iran. Den Tatbestand “unerlaubter Geschlechtsverkehr unter Anwendung von Gewalt” gibt es zwar, aber nicht im Zusammenhang mit Ehebruch oder mann-männlichen Analverkehr, die immer mit dem Tod geahndet werden und also keine erschwerenden Umstände kennen. Härter als mit dem Tod kann man nunmal niemanden bestrafen.
Das ist Unsinn und resultiert vermutlich daraus, dass du die eigentliche Bedeutung des Wortes “Unzucht” (engl. fornication) nicht mehr kennst. Unzucht ist zwar eine ziemlich exakte Übersetzung von zinā, aber nur in ihrer ursprünglichen, heute den meisten nicht mehr geläufigen Bedeutung: als Bezeichnung für vor- und außerehelichen Geschlechtsverkehr (und sonst nichts!).
Ebenso eng ist auch zinā definiert: es ist der vaginale (im iranischen Recht auch anale) Verkehr mit einer Person, mit der man dazu weder durch Besitz (früher: Sklaverei) noch durch Ehe berechtigt ist. Im iranischen Gesetz heißt es dazu: “zinā ist die geschlechtliche Vereinigung eines Mannes mit einer Frau, mit der ihm diese verboten ist, auch durch Analverkehr oder auf ähnliche Weise, sofern nicht ein Irrtumsfall vorliegt.” (Art. 63)
Das ist eine glasklare Definition und keine vage Oberkategorie, wobei sich zinā, was die Art der Bestrafung angeht, in zwei Klassen aufteilen lässt, und zwar wesentlich an der Frage gemessen, ob der Täter verheiratet war oder nicht. Im letzteren Fall ist die Strafe nicht Steinigung, sondern 100 Peitschenhiebe. Und das ist die einzige Stelle, an der die Anwendung von Gewalt tatsächlich eine strafverschärfende Rolle spielt: bei Vergewaltigung muss auch ein muslimischer Junggeselle mit dem Tod rechnen und nicht mehr nur der Verheiratete, der Nicht-Muslim und der Inzestuöse (Art. 82).
Für lavāt, d.h. “Sodomie” im Sinne mann-männlichen Analverkehrs, gibt es derart feinsinnige Unterscheidungen im schiitischen Recht aber schon allein deshalb nicht, weil hier in jedem Fall getötet wird, unabhängig von Ehestand, Verwandtschaftsgrad, Religionszugehörigkeit oder eben: Gewalthaftigkeit, was einer der Hauptunterschiede zur – wenn man so möchte – “heterosexuellen” Unzucht ist. (Dass man nicht von einer “Heterosexuellenverfolgung” im Iran spricht, ist schon einigermaßen lustig, da die Unterschiede ja in Wahrheit nur gradueller Natur sind.)
Och bitte, verkauf mich nicht für blöd. Wie die iranischen Richter um diese Beweishürden herumkommen, ist einer der Haupttopoi des obenstehenden Textes. Wer lesen will, ist klar im Vorteil!
Ich glaube, ich brauch auf diese offene Verachtung der Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen nicht weiter einzugehen. Das ist mir zu obszön. Der Iran hat im Übrigen selbst entsprechende internationale Abkommen unterzeichnet, die die Hinrichtung von Unter-18-Jährigen verbieten. Und sogar das mittelalterliche Schari’a-Recht unterscheidet zwischen Mündigen und Unmündigen, wenngleich schiitische Juristen Mädchen schon ab 9 und Jungen ab 15 (bzw. ab dem ersten Samenerguss) für mündig erklären. In allen anderen islamischen Rechtsschulen liegt die Strafmündigkeit, einheitlich für beide Geschlechter, entweder bei 15 oder bei 18, und davor kann niemand irgendeines Verbrechens für schuldig befunden werden! Da sind sunnitische Ulama ausnahmsweise mal progressiver als du – aber das ist ja auch nicht so schwierig.
Einfach, aber falsch. Es gibt keinen Tatbestand “mann-männliche Gruppenvergewaltigung” im iranischen Recht. Im lavāt-Kapitel des Gesetzes über die islamischen Strafen (hudūd) wird Zwang nur insoweit verhandelt, als der Gezwungene genau wie der Geisteskranke und der Vorpubertäre nicht der Todesstrafe unterliegt.
Nein, denn die Verurteilung setzt Freiwilligkeit der Tat voraus. Wenn jemand behauptet, dazu gezwungen worden zu sein, muss das Gericht dies, dem Wortlaut des Gesetzes nach, “für wahr ansehen, wenn das Gegenteil nicht zweifelsfrei feststeht” (Art. 67). Der/die Betroffene muss die Vergewaltigung, die ihn entschuldigt, nicht belegen. Für ihn (oder sie) gilt die Unschuldsvermutung.
Ja, weil ich es besser weiß! Ich hab nämlich, und das unterscheidet mich offenbar von dir, das iranische Strafgesetzbuch tatsächlich gelesen. Und dort gibt es nunmal keinen Tatbestand der “sodomitischen Vergewaltigung”, weshalb man dessen auch unmöglich angeklagt werden kann. Es ist so einfach – nur du willst es nicht checken.